top of page

Bei Gefahr in Verzug: Innerhalb von 24 Stunden vor Ort!
Wir sind für Sie da: 0176 981 487 46
Wann genau „Gefahr in Verzug“ besteht, ist klar geregelt:
Beispielsweise bei nicht gesicherten Dachteilen nach einem Sturm oder durch schwere Schneelasten, bei akutem Wassereinbruch oder wenn das Dach infolge von Unwetter oder Sturm offenliegt – in all diesen Situationen liegt Gefahr in Verzug vor.
bottom of page
